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Der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG berichtet über eine zunehmende Verunsicherung bei den für Luftsicherheit verantwortlichen Unternehmen durch eine fehlende Klarstellung der europäischen Rechtsvorschriften bei zuständigen Ministerien.
Der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG berichtet über eine
zunehmende Verunsicherung bei den für Luftsicherheit verantwortlichen Unternehmen durch eine fehlende Klarstellung der europäischen Rechtsvorschriften bei zuständigen
Ministerien. |
Der Bundesverband für Luftsicherheit FASAG fordert das Bundesverkehrsministerium auf, eine im vergangenen Jahr erfolgte Fehlentscheidung im Bereich der Luftsicherheit zurückzunehmen.
Wie der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Elmar Giemulla, in einem jetzt veröffentlichten Statement gegenüber der FASAG-Mitgliederversammlung erklärte, handelt es sich um das sogenannte AOM (Any Other Method)-Verfahren, eine Methode im Bereich der Sprengstoffspurentests bei Luftfrachtsendungen. Dabei wurden die Sendungen durch einen sogenannten Wischtest von außen sicher gemacht.
Wie Giemulla weiter erklärte habe sich dieses Verfahren als ebenso praktisch wie sicher erwiesen. Dennoch habe das zuständige Luftfahrt-Bundesamt Mitte letzten Jahres das Verfahren untersagt,
ohne jedoch ein alternatives Verfahren anzubieten.
Die deutschen Spediteure hätten nun, wie Giemulla erklärte, einem in anderen EU-Staaten, insbesondere in Frankreich, zugelassenen Verfahren, dem sog. RASCargO-Verfahren zugewandt, das auf der
Kontrolle mit Sprengstoffspürhunden basiert, in Deutschland aber als nicht sicher genug eingeschätzt wird und damit nicht zugelassen ist.
Um überhaupt Luftsicherheitsfracht in diesem Bereich versenden zu können hätten sich die deutschen Spediteure entschlossen, die Fracht nach Frankreich zu trucken, um es mit dem dort angewandten Verfahren kontrollieren zu lassen, mit dem Sicherheitszeugnis zurück nach Deutschland zu verbringen und von da an seine Bestimmungsorte anzufliegen.
Wie Giemulla weiter erläuterte, sind hier ansässige Unternehmen durch EU-Recht gehalten, den im Ausland vergebenen Sicherheitsstatus anzuerkennen.
Mit großer Sorge sieht FASAG die Weigerung der Bundesregierung, zu dem bewährten Verfahren zurückzukehren oder wenigstens ein alternatives Verfahren zuzulassen. Der durch diese Situation sich zunehmend entwickelnde “Frachttourismus” schwäche den Logistikstandort Deutschland nachhaltig und stelle eine weitere Aushöhlung des Luftsicherheitsstandards dar, sagte Giemulla.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein. Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Elmar Giemulla.
Der Bundesverband für Luftsicherheit FASAG fordert das Bundesverkehrsministerium auf, eine im vergangenen Jahr erfolgte Fehlentscheidung im Bereich der Luftsicherheit zurückzunehmen.Wie der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Elmar Giemulla, in einem jetzt veröffentlichten Statement gegenüber der FASAG-Mitgliederversammlung erklärte, handelt es sich um das sogenannte AOM (Any Other Method)-Verfahren, eine Methode im Bereich der Sprengstoffspurentests bei Luftfrachtsendungen. Dabei wurden die Sendungen durch einen sogenannten Wischtest von außen sicher gemacht.Wie Giemulla weiter erklärte habe sich dieses Verfahren als ebenso praktisch wie sicher erwiesen. Dennoch habe das zuständige Luftfahrt-Bundesamt Mitte letzten Jahres das Verfahren untersagt, ohne jedoch ein alternatives Verfahren anzubieten.Die deutschen Spediteure hätten nun, wie Giemulla erklärte, einem in anderen EU-Staaten, insbesondere in Frankreich, zugelassenen Verfahren, dem sog. RASCargO-Verfahren zugewandt, das auf der Kontrolle durch Sprengstoffspürhunden basiert, in Deutschland aber als nicht sicher genug eingeschätzt wird und damit nicht zugelassen ist.Um überhaupt Luftsicherheitsfracht in diesem Bereich versenden zu können hätten sich die deutschen Spediteure entschlossen, die Fracht nach Frankreich zu trucken, um es mit dem dort angewandten Verfahren kontrollieren zu lassen, mit dem Sicherheitszeugnis zurück nach Deutschland zu verbringen und von da an seine Bestimmungsorte anzufliegen.Wie Giemulla weiter erläuterte, sind hier ansässige Unternehmen durch EU-Recht gehalten, den im Ausland vergebenen Sicherheitsstatus anzuerkennen.Mit großer Sorge sieht FASAG die Weigerung der Bundesregierung, zu dem bewährten Verfahren zurückzukehren oder wenigstens ein alternatives Verfahren zuzulassen. Der durch diese Situation sich zunehmend entwickelnde “Frachttourismus” schwäche den Logistikstandort Deutschland nachhaltig und stelle eine weitere Aushöhlung des Luftsicherheitsstandards dar, sagte Giemulla.Das vollständige Statement des FASAG Vorstandsvorsitzenden Giemulla ist dieser Pressemitteilung beigefügt.Der Bundesverband FASAG(Federal Aviation Security Association of Germany)setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Elmar Giemulla.Ansprechpartner für dies PM ist Vorstandsmitglied Christian Kücherer-Tel. 06221/4318301.
Diese besonders schwierige Zeit für die Luftfahrtindustrie kann nur durch einschneidende Maßnahmen begleitet werden.
Die gemeinsame Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums stellt ein „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vor.
Das Ziel des vorgestellten Maßnahmenpaketes ist unter anderem auch die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen.
Ansprechpartner für diese Pressemitteilung ist Vorstandsmitglied Marc Jobelius: ☎ +49 (0)621-1507710
Digitale Innovationen sind für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Luftfahrt entscheidend. Jedoch müssen die vorhandenen Sicherheitsstrategien bei dieser Entwicklung Schritt halten, denn
Cyberangriffe im Luftverkehr können katastrophale Folgen haben. Wie groß die Bedrohung für die Branche ist und wie sich Unternehmen gegen
solche Risiken schützen könnten, diskutierten die Mitglieder des Aircargo Club Deutschland
(ACD) bei der aktuellen Veranstaltung in Frankfurt am Main mit Cybersecurity-Experten des
FASAG, dem Bundesverband für Luftsicherheit.
Zu Cyberkriminalität zählen Straftaten, die auf Computersysteme und Netzwerke zielen. Ein wichtiges
Merkmal bestehe darin, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agieren und ihre Spuren
relativ gut verschleiern können, erklärte Marc Jobelius, Vorstandsmitglied des Federal Aviation
Security Association of Germany – Bundesverband für Luftsicherheit e.V. (FASAG) bei der ACD-Veranstaltung in Frankfurt. Im vergangenen Jahr sei jeder zweite Internetnutzer Opfer einer
solchen
Attacke geworden. Doch nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem Unternehmen in der
Größenordnung zwischen 100 und 500 Mitarbeitern seien nach Expertenmeinung häufig betroffen.
Bei Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, die den
Luftverkehr betreffen, ist das Schadenspotenzial besonders groß. Auch die US-Luftfahrtbehörde
Federal Aviation Administration (FAA) warne in der Vergangenheit davor, dass einige
Computersysteme der Boeing 747-8 und 747-8F für Angriffe von außen anfällig sein könnten.
Um solchen Angriffen vorzubeugen, soll am 31.12.2020 die neue EU-Verordnung 2019/1583 in Kraft
treten. Sie sieht vor, Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen und Beteiligte der sicheren Lieferkette
zu verpflichten, Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Cyberangriffe zu ergreifen. Des Weiteren solle
das Thema luftfahrtspezifische Cybersicherheit in nationale und internationale Ausbildungsprogramme
der International Civil Aviation Organisation (ICAO) aufgenommen werden. „Es ist unumgänglich, dass
es geschultes Personal gibt, das sich sowohl mit der Luftfahrt als auch im Bereich Cybersecurity
auskennt“, weiß auch Prof. Dr. iur Elmar M. Giemulla, Vorstandsvorsitzender des FASAG. Der
Verband setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und
nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
„Cyberkriminalität ist eine ernstzunehmende Bedrohung – gerade für den Luftverkehr. Wir begrüßen
deshalb die Bestrebungen, gemeinsame Standards für die Luftsicherheit zu schaffen und Personal
adäquat in diesem wichtigen Bereich zu schulen“, sagt Prof. Dr. Christopher W. Stoller, Präsident des
Aircargo Club Deutschland.
Wie leicht es stellenweise ist, Computersysteme zu hacken, zeigte Marion Steiner, Mitglied der
Unternehmensleitung der IT-Security@Work GmbH, anhand anschaulicher Beispiele aus der Praxis
während der ACD-Veranstaltung. Insbesondere durch den Zuwachs im Bereich Cloud Computing
weichen Unternehmensgrenzen immer stärker auf und die Bedrohung nehme zu, erklärte Steiner.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla.
Mit einem dringenden Appell an die Bundesregierung wiederholt der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG seine Forderung nach Einrichtung eines ständigen Bund-Länder-Luftsicherheitsausschusses.
Dabei appelliert FASAG insbesondere an Bundesinnenminister Horst Seehofer, sich seiner Verantwortung für die Luftsicherheit stärker bewusst zu werden.
Die Tatsache, dass in Deutschland über 30 Luftsicherheitsbehörden mit der Umsetzung und Kontrolle der geltenden gesetzlichen Grundlagen beschäftigt seien, könne nicht länger hingenommen werden, sagte jetzt der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Elmar Giemulla in Berlin.
Es werde immer wieder deutlich, dass die verschiedenen Luftsicherheitsbehörden, Bundespolizei, Landesluft-sicherheitsbehörden und Bundesbehörden wie das Luftfahrtbundesamt (LBA) in wichtigen Detailfragen zu unterschiedlichen Bewertungen kämen.
Dies führe potentiell zu Situationen, die die Luftsicherheit in unserem Land gefährden können, fügte Giemulla hinzu. Auch sei es schwer einzusehen, weshalb es einen Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt gäbe, der sich aber primär mit Fragen der Flugsicherheit (safety) befasse, der Bereich Luftsicherheit (security) aber weiterhin nicht über ein solches Koordinierungsgremium verfüge.
Der von FASAG eingeforderte Ausschuss, der sich ohne Änderung geltenden Rechts bilden ließe, soll eine einheitliche Plattform für die lange überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit gewährleisten.
Darüber hinaus soll der Ausschuss in der Lage sein, die NQS (Nationale Qualitätskontrolle für Luftsicherheit) für die Aufsicht der dann gemeinsam verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen zu beauftragen.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender der FASAG ist Prof. Dr. Elmar Giemulla.
Die Einrichtung eines ständigen Bund-Länder Luftsicherheitsausschusses zur verbindlichen Klärung aller grundsätzlichen Fragen für alle Beteiligten fordert der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG. Der Ausschuss soll darüber hinaus in der Lage sein, die NQS (Nationale Qualitätskontrolle für Luftsicherheit) für die Aufsicht der dann verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen zu beauftragen.
"Mit dem Flickenteppich von unterschiedlichen Vorschriften, Zuständigkeiten und Entscheidungen muss endlich Schluss sein”, sagte dazu der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Elmar Giemulla in Berlin. Es müsse jetzt dafür gesorgt werden, dass in allen Bereichen der Luftsicherheit in Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben gelten und umgesetzt werden, fügte Giemulla hinzu.
Die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Revision des Luftsicherheitsgesetzes hat nach Auffassung von FASAG nicht zu einer ernsthaften Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen in Hinsicht auf eine Vereinheitlichung geführt. Nach wie vor seien über 30 Luftsicherheitsbehörden damit beschäftigt die Standards zu kontrollieren, was einen negativen, potentiell sogar gefährlichen Einfluss auf die Luftsicherheit habe. Aus vielen, FASAG vorliegenden Fällen werde ersichtlich, dass die verschiedenen Luftsicherheitsbehörden, Bundespolizei, Landesluftsicherheitsbehörden und Bundesbehörden wie das Luftfahrt-Bundesamt in wichtigen Detailfragen zu unterschiedlichen Bewertungen kämen. Als Beispiel wurde genannt, dass nicht einmal der Begriff der Sicherheitskontrolle 10 Jahre nach der Veröffentlichung der EG-Grundverordnung national einheitlich definiert sei. Darüber hinaus könne man täglich unterschiedliche Schulungs-und Prüfungsansätze bei der Ausbildung von Kontrollpersonal erleben, wobei die Passagiere im Süden Deutschlands anders als im Norden kontrolliert würden.
Nach den Worten von Giemulla appelliert FASAG in diesem Zusammenhang eindringlich an den Bundesinnenminister, sich seiner Verantwortung für die Luftsicherheit bewusst zu werden. Denn die Aufgabe Luftsicherheit werde, soweit sie nicht vom Bund selbst ausgeübt werde, von den Ländern im Auftrag des Bundes wahrgenommen. Der Bundesinnenminister sollte deshalb nicht nur seine Weisungs- und Koordinierungsbefugnisse aktiv wahrnehmen, sondern er müsse auch die dringend anzupassenden, bzw. neu zu erstellenden Rechtsvorschriften wie die Luftsicherheitsschulungsverordnung, das Fortbildungs- und Ausbilderkonzept und die einheitliche Prüfungsordnung für Luftsicherheitskräfte aktiv vorantreiben. Die Voraussetzungen dafür lägen seit dem Änderungsgesetz des LuftSiG vor.
Das von FASAG angestrebte Bund/Ländergremium schaffe - ohne die Notwendigkeit einer Rechtsänderung - eine Plattform, um endlich die lange überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit zu gewährleisten.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein. Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Elmar Giemulla.
Mit Nachdruck wendet sich der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG gegen Überlegungen, die Revision von Luftsicherheitsprogrammen künftig gebührenpflichtig zu machen.
Eine solche Maßnahme stelle eine potentielle Beeinträchtigung der sicheren Lieferkette dar, sagte der Vorstandsvorsitzende von FASAG, Prof. Elmar Giemulla in Berlin. Die vorgesehene Gebührenpflicht bestrafe nur diejenigen, die ihre Programme ohnehin regelmäßig einer Überprüfung und Revision unterzögen und stelle andererseits keinen Anreiz für diejenigen dar, die erfahrungsgemäß nur zögerlich und auf Aufforderung der Behörden dieser Aufgabe nachkämen, sagte Giemulla weiter.
Der FASAG Vorstandsvorsitzende wurde Anfang März für weitere zwei Jahre durch die FASAG Mitgliederversammlung wiedergewählt. Für weitere zwei Jahre wurden auch die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Prof. Thilo Schmidt und Annette Wiedemann in Ihren Ämtern bestätigt.
An die neue Bundesregierung gerichtet, mahnte Prof Giemulla, die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele für die Verbesserung der bestehenden Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Luftsicherheit zügig anzugehen. FASAG werde die dabei angekündigten Begutachtungen und konzeptionellen Vorschläge kritisch begleiten und bot seine konstruktive Mitarbeit in dieser Frage an.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Elmar Giemulla.
Der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG verweist darauf, dass im Rahmen der erfolgten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes die Möglichkeit der beschäftigungsbezogenen Sicherheitsüberprüfung für die Mitarbeiter der sicheren Lieferkette zum 4. März 2018 durch die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) abgelöst wurde. Entsprechende Anträge dafür müssen durch die betroffenen Unternehmen so frühzeitig ge-stellt werden, dass spätestens bis 4.März 2018 die Ergebnisse vorliegen. Wie FASAG weiter ausführt, müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt auch alle Luftsicherheitsprogramme angepasst worden sein.
Wie der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Dr. Elmar Giemulla, hinzufügte, sei vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungssituation eine besondere Präzision bei der Personenüberprüfung unumgänglich. Die Gefahren, die sich aus den vergangenen terroristischen Aktivitäten auch für die Luftsicherheit ergäben, dürften nicht unterschätzt werden und keinesfalls wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden, so Giemulla weiter. Wie FASAG weiter ausführt, führe ein Versäumnis, Mitarbeiter rechtzeitig zur ZÜP anzumelden dazu, dass Mitarbeiter ab 4. März 2018 nicht weiter in der sicheren Lieferkette beschäftigt werden könnten. Dies bringe erhebliche wirtschaftliche Probleme bei den betroffenen Unternehmen mit sich und hätte einen schwerwiegenden Verlust von Luftsicherheit zur Folge.
In diesem Zusammenhang verweist FASAG auch auf einige Probleme, die sich seit Inkrafttreten des novellierten Luftsicherheitsgesetzes mit der ZÜP ergeben haben. Dies gelte vor allem für Fälle, bei denen ein Wechsel des Arbeitgebers vorliege. Nach dem Wortlaut des Gesetzes seien nämlich Arbeitgeber jetzt verpflichtet, jeden Wechsel in der Tätigkeit von ZÜP-überprüften Personen binnen eines Monats an die Luftsicherheitsbehörden zu melden. Nicht berücksichtigt wurde dabei jedoch, dass in der Praxis beim Arbeitgeberwechsel eine vorhandene Zuverlässigkeitsüberprüfung als Nachweis einer gültigen ZÜP anerkannt würde. Wie FASAG weiter ausführt, würde im Falle eines Entzugs der ZÜP die entsprechende Mel-dung an den alten Arbeitgeber gehen, da dieser ja im Rahmen der Antragstellung bei der Behörde hinterlegt sei. Diese bei der Abfassung des Luftsicherheitsgesetzes offenbar übersehene Situation könne zu gravierenden Problemen in der Luftsicherheit führen und stelle eine potentielle Gefährdung der sicheren Lieferkette dar, führte FASAG weiter aus. Solche, erst in der Praxis auftauchenden Probleme, müssten bei einer nächsten Novellierung des Gesetzes Berücksichtigung finden.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Elmar Giemulla.
Zwar begrüßt FASAG grundsätzlich das neue, Anfang März in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz, hält aber einige unklare Formulierungen mit großer Tragweite für den betroffenen Personenkreis für korrekturbedürftig.
Dies gelte vor allem für eine womöglich mit sofortiger Wirkung geltende Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfrachttransporteuren. Bisher galt eine solche Überprüfung weitestgehend nur für Flughafenpersonal.
Nach Angaben von FASAG ergibt sich diese für Transporteure erheblich belastende und kaum sofort umsetzbare Maßnahme aus der im Gesetz festgelegten einjährigen Übergangsfrist für Unternehmen, die die sog. ZüP für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Ländern beantragen müssen. Offenbar habe der Gesetzgeber dabei u.a. die Transporteure von Luftfracht übersehen. Wie der Vorsitzende der FASAG, Prof. Giemulla dazu anmerkt, müsse hier eine umgehende Klarstellung seitens der Behörden und ggfs. eine Novellierung des Gesetzes erfolgen.
Als positiv wertet FASAG, dass nun endlich auch die Beteiligten der sogenannten sicheren Lieferkette vom Gesetz erfasst sind und dass insgesamt ein erheblicher Zuwachs an Rechtssicherheit in der Luftsicherheit erreicht wurde, wenngleich dies mit z.T. einschneidenden Veränderungen für Einzelne an der Luftsicherheit Beteiligte erkauft wurde.
So können Behörden bei Zweifeln am Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen - wie bisher schon - die Zulassung entziehen oder aussetzen. Während man bisher die Zulassung umgehend wieder beantragen konnte, sind die Behörden nach dem neuen Gesetz jetzt in der Lage, eine Sperrfrist für die Wiedererteilung festzusetzen, die sich auch auf die Ausübung weiterer Tätigkeiten im Rahmen der sicheren Lieferkette beziehen kann.
FASAG äußerte zudem die Erwartung, dass die Unternehmen in der sicheren Lieferkette künftig mit Gebühren zu rechnen haben werden.
Die in diesem Zusammenhang erwartete Luftsicherheits-Gebührenverordnung werde die bisher gebührenfreien Unternehmen für Zulassungen sowie Aufsicht durch die Behörden “zur Kasse bitten” mutmaßt FASAG.
Der Bundesverband FASAG e.V. (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. Elmar Giemulla
Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung zum Luftsicherheitsgesetz im Bundestagsinnenausschuss spricht sich der Bundesverband für Luftsicherheit e.V. FASAG weiterhin nachdrücklich für eine staatliche, im Gegensatz zu einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung der in der sog. Sicheren Lieferkette Beschäftigten aus. Der Vorstandsvorsitzende der FASAG, Prof. Elmar Giemulla, der auch als Sachverständiger für diese Fragen im Innenauschuss aufgetreten war, ergänzte jedoch, dass das System der behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung im mehrfachen Sinne reformiert werden müsse.
So müssten die Entscheidungen, die heute zwischen 2 Wochen und mehreren Monaten dauern können, erheblich beschleunigt werden. Darüber hinaus sei eine bundesweite Datenbank unerlässlich, weil sonst der Umzug einer geprüften Person von einem Bundesland zum nächsten zu unakzeptablen Ergebnissen führen könne. Wie FASAG in ihrer jetzigen Stellungnahme erläutert, führten jetzt die Landesluftfahrtbehörden die Überprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz aus. Dies könne zu grotesken Situationen führen. Wenn z. B. eine in NRW überprüfte Person nach Hessen ziehe, oder dort arbeite und eine Straftat begehe, könne die Zuverlässigkeit nicht entzogen werden, weil NRW nicht mehr zuständig sei. Auch Hessen könne die Zuständigkeit nicht entziehen, weil die Zuverlässigkeit von NRW erteilt wurde und Hessen diese Person nicht “auf dem Schirm” habe.
Eine bundesweite Datenbank könne hier helfen. Idealerweise, so FASAG, würde diese Überprüfung ohnehin durch eine Bundesbehörde durchgeführt.
Mit Unverständnis nimmt FASAG zur Kenntnis, dass sich einige Unternehmen weiterhin gegen eine staatliche Überprüfung stellen. Dies sei vor dem Hintergrund der diesjährigen AVSEC World Konferenz in Kuala Lumpur, wo IATA und ICAO die “Innentäterproblematik” eindrucksvoll thematisiert hätten, kaum verständlich.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder des Bundesverbands Luftsicherheit e.V. FASAG, Frau Annette Wiedemann: ☎ 0531/3105435-30 und Herr Maik Schneider: ☎ +49 (0)4392-9148500 zur Verfügung.
Als potentiellen Einstieg in den Überwachungsstaat bezeichnete der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes für Luftsicherheit FASAG, Prof. Elmar Giemulla, die Vorschläge des Bundesinnenministers zur Gesichtserkennung.
Zunächst sei die Forderung nach Nutzung der Gesichtserkennungssoftware viel zu pauschal. Es lasse sich nicht erkennen, welches konkrete Ziel damit verfolgt werden solle. Hier müsse eine differenziertere Betrachtung Platz greifen, sagte Giemulla.
Schließlich setze eine Gesichtserkennung zwangsläufig voraus, dass das System die zu erkennende Person vorher kennt, um sie dann „erkennen“ zu können. Der betreffende Personenkreis müsse deshalb zuvor definiert und in das System eingespeist werden.
Sollte es um die Verhinderung eines Terroranschlags gehen, würden diejenigen Personen, die zuvor als potentielle Terroristen „erkannt“ worden sind, beim Betreten eines Flughafens oder eines Bahnhofs ausgesondert werden, um sie dann einer besonderen Kontrolle zu unterziehen.
Dies setze, so Giemulla, weitere organisatorische Maßnahmen voraus. Zu denken sei dabei vor allem an technische Vorrichtungen, die in der Lage seien, diese Personen von der Allgemeinheit zu unterscheiden.
Allerdings hieße das, dass jede Person, die z. B. einen Flughafen betrete, von dem System erfasst werde, um so die notwendige Unterscheidung zu ermöglichen.
Die mit einem solchen Verfahren verbundene Behinderung für die Allgemeinheit sei „immens“ und so nicht hinnehmbar.
Noch problematischer ist aus Sicht des FASAG-Vorsitzenden, wenn es sich um das Auffinden von Tätern nach einem Terroranschlag handele. Eine bloße Einspeicherung potentieller Terroristen werde dann wohl nicht ausreichen. Man müsste – so die Sorge von Giemulla – letztlich sämtliche in Deutschland lebenden Personen einschließlich derer, die in unser Land einreisen, erfassen, um im Nachhinein feststellen zu können, wer sich am Ort des Geschehens aufgehalten habe. Dies käme dem Einstieg in den Überwachungsstatt gleich.
Es sei keine Frage, dass alles für eine Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung getan werden müsse. Einige Vorschläge erschienen jedoch als wenig praktikabel, andere verschärften das ohnehin schon bestehende Dilemma zwischen Sicherheit und Schutz der Privatsphäre, fügte Giemulla hinzu.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla.
Innentäter sind in Anbetracht ihrer legalen Zugangsmöglichkeiten und ihres Insiderwissens über innerbetriebliche Schwachstellen in der Lage, den Unternehmen mehr Schaden zuzufügen als externe Täter es je könnten. Hierarchieebenen bilden hier keine Grenzen mehr – der Täter kann vom Hausmeister bis zum Manager jeder sein. Insbesondere Unternehmen mit Bezug zur Luftfahrt sind hier gefährdet, da ein Teil des Sicherheitskonzeptes auf dem puren Vertrauen des „zuverlässigen“ Personals basiert.
Die FASAG, der Bundesverband für Luftsicherheit, hat aus diesem Grund eine Veranstaltung am 26. September 2016 in Frankfurt mit Referenten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz organisiert. Im Weiteren wird die Luftsicherheitsbehörde Hessen zum Thema Prüfungsprozess und Aberkennung nach § 7 LuftSiG referieren. Unser FASAG Vorstandsvorsitzender Herr Prof. Dr. Elmar Giemulla thematisiert die Haftung der Unternehmen zu dem besonderen Fall "Innentäter".
Der Preis der Veranstaltung beläuft sich auf 150,00 € und beinhaltet Getränke sowie Kaffeepause und Mittagessen. Die Agenda steht als Download nachfolgend zur Verfügung, das Anmeldeformular erhalten Sie nach einer kurzen E-Mail an info@fasag.org.
Die aufgedeckten eklatanten Sicherheitsmängel sind völlig unakzeptabel und erzwingen umgehende und vor allem nachhaltige Maßnahmen. Diese sollten sich allerdings nicht in vorzeigbarem Aktivismus erschöpfen, sondern müssen am Kern des Problems ansetzen. Die Forderungen nach Rückübertragung der Kontrollen auf die Bundespolizei sind vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Es geht nicht um die Frage, wer die Kontrollen vornimmt, sondern darum, dass das Kontrollpersonal in einen Rahmen eingebunden wird, der eine effektive Aufgabenwahrnehmung absichert: Es muss für alle Bereiche der Luftsicherheit gewährleistet sein, dass neue Erkenntnisse über terroristische Bedrohungslagen an das Kontrollpersonal weitergegeben werden und dass dieses durch regelmäßige und vor allem aktuelle Schulungsmaßnahmen zuverlässig in die Lage versetzt wird, entsprechend zu agieren. Hierzu gehört auch die Ausstattung des Kontrollpersonals mit der notwendigen Technik. Hier liegt die Verantwortung der Bundespolizei und nicht im Verschleiß von eigenem Personal, das gerade heute an anderen Stellen dringend benötigt wird.
Wir sollten uns im Übrigen die Frage stellen, warum wir offensichtlich darauf angewiesen sind, uns auf geradezu peinliche Weise in regelmäßigen Abständen von EU-Prüfern auf derartige Mängel hinweisen zu lassen. Die Verantwortung liegt bei unserer eigenen Regierung. Sie muss diese endlich wahrnehmen.
Der Bundesverband für Luftsicherheit, FASAG spricht sich für eine offene Diskussion über die aktuelle Luftsicherheitsarchitektur in Deutschland aus.
Anzustrebendes Ziel sei die Schaffung einer bundeseinheitlichen Aufsichtsbehörde, die die bisherige föderale Zersplitterung der Zuständigkeiten beende.
Damit stellt sich FASAG auch hinter die kürzlich erhobene Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die sich gleichermaßen für eine Bündelung der Zuständigkeiten in der Luftsicherheit in einer Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ausspricht.
Wie FASAG weiter ausführt, leiden zurzeit alle an der Luftsicherheit Beteiligten unter den sich unterscheidenden Anforderungen der verschiedenen Luftsicherheitsbehörden. So würden von Bundesland zu Bundesland z. T. völlig unterschiedliche Anforderungen formuliert, in Kraft gesetzt und überwacht. Dass neben den Länderbehörden zusätzlich auch zwei Bundesbehörden (Bundespolizei und Luftfahrt-Bundesamt) zuständig seien, trage nicht gerade zur Rechtssicherheit bei. Dabei, so FASAG weiter, beklagen bereits jetzt alle Luftsicherheitsbehörden – auch die der Bundesländer – Personalmangel.
Eine schlagkräftige einheitliche Bundesbehörde, die die Aufsichtsmaßnahmen mit eigenem, gut geschultem Personal umsetzen könne, würde diese Probleme lösen. Dabei solle der Staat sich allerdings weitgehend auf seine Leitungs- und Überwachungsbefugnisse konzentrieren. Die tatsächliche Durchführung könne und müsse deshalb in privater Hand bleiben. Dieses Konzept habe sich in den letzten Jahren prinzipiell bewährt. Denn so könne zum einen die für eine effektive Luftsicherheit notwendige Flexibilität auf Dauer gewährleistet werden. Und zum anderen könnten dann, die durch eine solche Maßnahme freiwerdenden staatlichen Ressourcen dazu genutzt werden, um den aktuellen Gefährdungen – insbesondere durch terroristische Angriffe – wirksam zu begegnen.
Zur weiteren Begründung ihrer Forderung nach Zusammenführung der Aufgaben in einer einheitlichen Behörde weist FASAG darauf hin, dass einzelne Unternehmen, die in verschiedenen Bereichen der Luftsicherheit tätig seien, zurzeit durch verschiedene Luftsicherheitsbehörden, durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) und ggfs. durch ausländische Stellen überwacht und kontrolliert werden. Es seien Fälle bekannt, in denen ein Unternehmen bis zu 20 verschiedene Zulassungsbehörden bedienen musste, die z. T. jeweils unterschiedliche und sogar widersprüchliche Umsetzungsmaßnahmen forderten.
Diese für die Luftsicherheit völlig unzuträgliche Situation könne, durch die hier geforderte Vereinheitlichung aller dieser Aktivitäten, in einer bundeeinheitlichen Behörde erreicht werden.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association for Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. iur Elmar Giemulla.
Als konzeptionslos bezeichnete der Vorstandsvorsitzende des Luftsicherheitsverbandes FASAG, Prof. Elmar Giemulla, die nach den Anschlägen auf den Brüsseler Flughafen diskutierten Sicherheitskontrollen am Eingang zum Terminal von Flughäfen.
Dies zeige nur die Kurzatmigkeit und damit die Hilflosigkeit der Politik, sagte Giemulla weiter.
Das europäische Luftsicherheitsrecht habe klare Ziele, nämlich den Schutz von Luftfahrzeugen und ihren Passagieren, sowie die Verhinderung des Missbrauchs von Flugzeugen als Waffe nach dem Muster des 11. Septembers. Die Kontrollen fänden deshalb sinnvollerweise erst im Terminal an der Stelle statt, die die sogenannte Luftseite vom öffentlichen Raum abgrenze.
Wenn diese Grenze an den Eingang des Terminals vorverlegt werden solle, um Anschläge im Terminal selbst zu verhindern, so Giemulla weiter, dann werde nicht nur der Zweck des Luftsicherheitsrechts überdehnt; es würden auch Teile des öffentlichen Raums einem Sonderregime unterworfen, deren Grenzziehung man auf diese Weise den Terroristen überlasse.
Was wäre, so argumentiert der FASAG Vorsitzende weiter, wenn demnächst Anschläge auf den Flughafenparkplätzen und den Zufahrtsstraßen verübt würden? Würden die Kontrollen um den Preis des Kollabierens der Abläufe dann noch weiter vorgezogen? Und was sei mit Bahnhöfen, Einkaufsmeilen und Fußgängerzonen? Gehörten die nur solange zum öffentlichen Raum, wie es den Terroristen gefalle, fragte Giemulla weiter.
Es könne sein, dass kurzatmige Reaktionen bisweilen Druck von der Politik nähmen, dies dürfe aber nicht zur Erosion des öffentlichen Lebens führen. Dann, so Giemulla, hätten die Terroristen ein wichtiges Ziel erreicht. FASAG begrüßt deshalb ausdrücklich die entsprechende Position der Expertengruppe Luftsicherheit der EU-Kommission.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla.
Der Anfang des Jahres den deutschen Stellen von der EU-Kommission übersandte Entwurf einer Neufassung der EASA-Grundverordnung 216/2008 kann nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbands für Luftsicherheit, FASAG, Prof. Elmar Giemulla zu “Kompetenzwirrwar” und Behördenwillkür führen.
Dabei gehe es insbesondere um eine künftig EASA einzuräumende Ermächtigung gegenüber Außenstehenden Einzelmaßnahmen ergreifen zu dürfen, die sich nicht nur an Behörden der Mitgliedstaaten, sondern auch an Unternehmen und Einzelpersonen richten (Art. 76 Abs.3).
EASA soll demgemäß ermächtigt werden ”unverzüglich auf ein die Sicherheit betreffendes Problem” nach Zustimmung der Kommission und Konsultation der Mitgliedstaaten zu reagieren.
Abgesehen von dem Widerspruch zwischen der Forderung “unverzüglich” tätig zu werden und dem bekanntlich zeitintensiven Abstimmungsverfahren, stelle der sehr allgemeine und nur subjektiv zu erfahrende Begriff des “Problems” bei dem EASA zu reagieren habe eine völlig unakzeptable Voraussetzung für ein Eingreifen der EASA dar, sagte Giemulla weiter.
Grundsätzlich begrüßt der Luftsicherheitsverband FASAG die Übertragung der Zuständigkeit für Luftsicherheit (Security) neben der bereits bestehenden Kompetenz für die Flugsicherheit (Safety) an die europäische Agentur für Flugsicherheit EASA, dabei könne aber nicht das bewährte System der Kompetenzverteilung zwischen EU und den Behörden der Mitgliedstaaten auf den Kopf gestellt werden.
Es bestehe durchaus die Gefahr, dass sich die EASA zu einer Art “Oberbehörde” entwickle, die statt wie bisher Anweisungen an die Mitgliedstaaten zu erlassen, die umstrittenen Maßnahmen gleich selbst exekutieren könne.
Man frage sich auch, so Giemulla, wie es auf die betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen wirke, wenn die eigene Aufsichtsbehörde eine Maßnahme erlasse und eine andere Behörde sie wider aufhebe. Mit Rechtssicherheit habe das wenig zu tun, es bestehe die Gefahr einer Erosion des Vertrauens in die Einschätzbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlicher Eingriffe- und dies bei einem so sensiblen Gebiet wie der Luftsicherheit .betonte Giemulla.
Es bleibe die Hoffnung, dass die EASA von dieser viel zu weit gehenden Ermächtigung einen angemessenen Gebrauch mache und sie sich mit ihren Maßnahmen -wie bisher- auf die nationalen Behörden beschränke, fügte Giemulla hinzu.
Der Bundesverband FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich mit seiner Gruppe ausgewiesener Luftsicherheitsexperten für eine umfassende und nachhaltige Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland und Europa ein.
Vorstandsvorsitzender ist Prof. Dr. jur. Elmar Giemulla
Die vor kurzem am Franfurter Flughafen entdeckten gefälschten Schulungsbescheinigungen stellen nach Ansicht des Bundesverbandes für Luftsicherheit e.V. FASAG eine latente Gefahr für die Luftsicherheit dar!
Offensichtlich arbeiteten Mitarbeiter mindestens eines Personaldienstleisters in den Bereichen Gefahrgut und Luftsicherheit mit gefälschten Bescheinigungen. Die damit verbundenen Risiken für die Sicherheit von Passagieren und Luftfracht könnten erheblich sein, stellte FASAG fest.
Der Verband fordert die zuständigen Behörden auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Bescheinigungen professioneller und damit sicherer ausgestellt werden.
Als eine mehrerer Möglichkeiten sieht der Verband die Einführung von "Seriennummmern" an, die der Aussteller in gewissen Abständen seiner Aufsichtsbehörde zu melden hätte.
Daneben oder zusätzlich wäre nach Auffassung von FASAG die Verwendung eines von der Behörde gelieferten Siegels oder eines offiziellen Stempels denkbar.
Letztlich kann nach Meinung des Verbandes nur eine regelmäßige Überprüfung durch die in Deutschland zuständige Luftsicherheitsbehörde, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine verbesserte Sicherheit bieten.
FASAG als eingetragener Verein setzt sich für die Förderung gemeinschaftlicher Interessen der Mitglieder untereinander sowie gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Luftsicherheit ein. Unter anderem soll damit eine handhabbare und effektive Formulierung und Umsetzung der Vorschriften des Luftsicherheitsrechts gefördert werden."
Der Ende Februar 2014 neu gegründete Bundesverband für Luftsicherheit e.V. ”FASAG” (Federal Aviation Security Association of Germany) setzt sich für eine zügige Novellierung des seit 2005 nicht mehr geänderten Luftsicherheitsgesetzes ein.
Dies erklärte der neu gewählte Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Prof. Elmar Giemulla in Berlin.
Giemulla wies darauf hin, dass das Luftsicherheitsgesetz erheblich hinter den geltenden EU-Regelungen zur Luftsicherheit hinterher hinkt und dass auch die auf diesem Gesetz beruhenden nationalen Verordnungen wie die Luftsicherheits-Schulungsverordnung, die Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsprüfungsverordnung und die Luftsicherheits-Gebührenverordnung dringend angepasst werden müssen.
“Die Interessen unserer Mitglieder an die politisch Verantwortlichen heranzuführen und höchstmögliche Luftsicherheit unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen, ist eine der Herausforderungen, der wir uns stellen“, sagte Giemulla nach der ersten Vorstandssitzung der FASAG in Frankfurt.
Als besonderes Anliegen des Verbandes bezeichnete es Giemulla, eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen, auf dem Gebiet der Luftsicherheit tätigen Verbänden zu erreichen. Dabei gehe es nicht nur um den Austausch von Informationen, sondern um die Umsetzung gemeinsamer Projekte und ein koordiniertes gemeinsames Auftreten.
Ein weiteres Anliegen des Verbandes ist die zügige und unbürokratische Umsetzung der von der EU vorgeschlagenen sicheren Frachtkette aus Drittländern sowie eine bundesweit einheitliche Vorgabe zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit der an der Luftsicherheit beteiligten Personen und Sicherheitsmaßnahmen für Catering-Unternehmen, die mehr als ein Unterzeichnen von Erklärungen der betroffenen Lieferanten fordern.
Auch den damit verbundenen Schulungsbedarf aller Beteiligten bezeichnete Giemulla als hoch. Hier leistet die FASAG bereits ihren Beitrag an der Arbeitsgemeinschaft Schulung, die vom BMVI initiiert wurde.
Da die FASAG einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, wird sie auch mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten.
Dem Vorstand der FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany) gehören namhafte Unternehmen und Institutionen wie A.S.S. all airport security GmbH, DEKRA Akademie GmbH - Industrie & Aviation, Bouché Air & Sea GmbH, Kücherer Security Consulting, Logistic Training Center GmbH, SCSC International GmbH und EUAVSEC Aviation Training & Consulting an.
FASAG-Vorstandsvorsitzender ist der Luftrechtexperte Prof. Giemulla, Stellvertreter sind der Luftfahrtberater Prof. Thilo Schmidt und die Leiterin der DEKRA Industrie & Aviation, Annette Wiedemann.